Regierungspräsidium Kassel

Neubau der Bergshäuser Brücke: Anhörung startet am 22. April

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als zuständige Anhörungsbehörde startet das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Bergshäuser Brücke im Zuge der A44. Die Anhörungsunterlagen können ab der kommenden Woche öffentlich eingesehen werden.

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Startschuss für das Verfahren ist Montag, der 22. April. Ab diesem Zeitpunkt bis einschließlich 21. Mai können die Planunterlagen zum 6-streifigen Ausbau der A 44 zwischen dem Autobahnkreuz Kassel-West und dem Autobahndreieck Kassel-Süd einschließlich der Bergshäuser Brücke auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter

https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen

eingesehen werden.

Bis zum 22. Juli besteht dann die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Einwendungen zu erheben. „Mit dieser großzügigen Fristsetzung nutzt das Regierungspräsidium den für besonders umfangreiche Planfeststellungsverfahren gesetzlich maximal zulässigen Spielraum zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange“, so Regierungspräsident Mark Weinmeister.

Die geplante Baumaßnahme einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umfasst Gebiete der Städte Kassel und Baunatal sowie der Gemeinden Fuldabrück, Lohfelden und Söhrewald. Weiterhin sind externe landschaftspflegerische Maßnahmen in Wolfhagen, Bad Arolsen und Fritzlar sowie verschiedene Ökopunktemaßnahmen vorgesehen.

Private Einwenderinnen und Einwender sollen ihre Eingabe elektronisch im PDF-Format (maximal 25 MB) als Anhang zu einer E-Mail an 
verkehr-planfeststellung@rpks.hessen.de übersenden. Eine schriftliche Übermittlung auf dem Postweg ist ebenfalls weiterhin möglich. Das RP Kassel weist darauf hin, dass sämtliche Eingaben mit vollständigem Namen und Adresse versehen sein müssen.

Die mit der Planung der Baumaßnahme vom Bund beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hatte das Planfeststellungsverfahren im vergangenen Herbst beim Regierungspräsidium beantragt. Der Einleitung des nun beginnenden Anhörungsverfahrens war eine eingehende Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Pläne und Gutachten vorausgegangen. In Anbetracht des erheblichen Umfangs der Unterlagen (eine Planausfertigung umfasst 18 Aktenordner) hat dies einige Zeit in Anspruch genommen.

Während das Anhörungsverfahren durch das Regierungspräsidium Kassel durchgeführt wird, erfolgt die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss durch das Hessische Verkehrsministerium (HMWVW) als sog. Planfeststellungsbehörde.

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