Verfolgung in Hessen begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die ZBS
Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel verfolgt in Hessen begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ihr von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden angezeigt werden.
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Zur Ahndung der Verkehrsverstöße kann die ZBS Verwarnungsgelder, Geldbußen oder Fahrverbote festsetzen. Grundlage für die Bemessung der Sanktionen ist der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.