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Anweisungsverfügung des RP zur Kreis- und Schulumlage für die Landkreise Kassel und Schwalm-Eder

14.07.2010 - Pressemitteilung

Landkreis Kassel
In seiner Eigenschaft als Leiter der kommunalen Finanzaufsicht über die Landkreise hat Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke jetzt den Landkreis Kassel mit sofortigem Vollzug angewiesen, den Hebesatz für die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2010 spätestens bis zum 30. Juli 2010 auf 35,5 Prozent festzusetzen und eine entsprechende Beschlussfassung des Kreistages unverzüglich der Kommunalaufsicht beim RP nachzuweisen.
Sollte dies bis zum 30. Juli nicht geschehen, wird das Regierungspräsidium in Ersatzvornahme die geforderte Änderung der Haushaltssatzung vornehmen.
Da sich bereits im Vorjahr eine drastische Steigerung des Haushaltsdefizits abzeichnete, hatte das Regierungspräsidium  den Landkreis Kassel schon im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2009 darauf hingewiesen, dass angesichts der sich abzeichnenden Defizitsituation eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage unumgänglich sei.
Der Kreistag war dieser aufsichtsrechtlichen Vorgabe bei der Verabschiedung des Kreishaushaltes für das Haushaltsjahr 2010 nicht gefolgt.


Schwalm-Eder-Kreis
Der Schwalm-Eder-Kreis wurde entsprechend der hessischen Landkreisordnung vom Kasseler Regierungspräsidenten angewiesen, in der Haushaltssatzung 2010 den Hebesatz für die Kreisumlage spätesten bis zum 30. Juli 2010 auf 34 Prozent festzusetzen und dem RP einen Kreistagsbeschluss über diese geforderte Änderung der Haushaltssatzung unverzüglich nachzuweisen. Sollte dies nicht fristgerecht geschehen, wird das Regierungspräsidium auch im Schwalm-Eder-Kreis in Ersatzvornahme die geforderte Änderung der Haushaltssatzung vornehmen.
Da sich bereits im Vorjahr eine drastische Steigerung des Haushaltsdefizits 2010 abzeichnete, wurde der Schwalm-Eder-Kreis schon im Rahmen der  Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2009 vom Regierungspräsidenten  darauf hingewiesen, dass angesichts der sich abzeichnenden Defizitsituation eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um mindestens zwei Prozentpunkte unumgänglich sei.

Weder der Kreisausschuss im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch der Kreistag anlässlich der Verabschiedung des Kreishaushaltes am 26.04.2010 hatten dieser aufsichtsrechtlichen Auflage entsprochen.


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