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Einbürgerung von Staatsangehörigen aus dem Kosovo

15.07.2010 - Meldung

Das Einbürgerungsdezernat beim Regierungspräsidium Kassel teilt mit, dass Einbürgerungen von Staatsangehörigen des Kosovo ab sofort nur noch nach Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit möglich sind.

Entsprechende Anträge können im neu eröffneten Konsulat des Kosovo, Rudolfstraße 13-17, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2713392-0, Fax: 069/2713392-29, gestellt werden.

Hierzu erhalten die Antragsteller im Fall einer positiven Entscheidung über ihre Einbürgerung zunächst eine „Einbürgerungszusicherung“ und haben sodann die Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


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