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Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke verschickt Bescheide:

Dr. Lübcke
11.05.2010 - Pressemitteilung
Kinderbetreuung wird mit vier Millionen Euro gefördert
 

Mit fast vier Millionen Euro wird die Kinderbetreuung für unter 3-jährige Kinder im Bereich des Regierungsbezirks ausgebaut. Das geht aus den ersten Bescheiden hervor, die Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke heute unterschrieben und an die Landkreise und kreisfreien Städte verschickt hat. „Mit diesen Mitteln wird die Betreuung Kindern unter drei Jahren ein gutes Stück vorangebracht. Hessen setzt das Investitionsprogramm zügig und erfolgreich um. Davon profitieren Städte und Gemeinden, aber letztlich am meisten die Familien“, so der Regierungspräsident.
Die Mittel stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 des Bundes, das von Land Hessen umgesetzt wird. Für diese Umsetzung ist hessenweit das Regierungspräsidium Kassel mit seinem Dezernat 16 „Soziales, Lastenausgleich, Förderung“ zuständig.
„Mit den Mitteln können Plätze in Krippengruppen, altersübergreifenden Gruppen und bei Tagespflegepersonen geschaffen werden“, erklärt Dr. Lübcke.
Die Fördergelder teilen sich wie folgt auf: Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg bekommt einen Bescheid über 459.502 Euro, in den Landkreis Fulda fließen 857.247 Euro, in den Landkreis Kassel 310.266 Euro. Mit 976.338 Euro bekommt der Landkreis Waldeck-Frankenberg den höchsten Förderbetrag. Der Werra-Meißner-Kreis bekommt Fördermittel in Höhe von 57.048 Euro, der Schwalm-Eder-Kreis 746.375 Euro. Zum Ausbau der Betreuungsplätze erhält die Stadt Kassel 205.020 Euro und die Stadt Fulda 346.633 Euro.
Insgesamt stehen im Land Hessen für das Programm 165 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden bereits 66 Millionen Euro. bewilligt.
Hintergrund:

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013
Die Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 eine durchschnittliche Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von 35 % zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Bund und den Ländern die Verwaltungsvereinbarung – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013 – abgeschlossen.

Die Bundesländer setzen diese Verwaltungsvereinbarung durch eigene Rechtsvorschriften um. Grundlage der Förderung in Hessen ist die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013 vom 27. März 2008.
Seit dem Jahr 2008 stehen in Hessen Mittel zur Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege, die der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren dienen, bereit.
Gefördert werden erforderliche Investitionen für
• Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Ausbau, Umbau) und für Ausstattungsvorhaben in Kindertageseinrichtungen (Krippen und alterstufenübergreifende Einrichtungen)
sowie
• - Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen für Kindertagespflegestellen.


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