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Die Klärschlammverwertung

(Quelle: RP KS)

Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der "guten fachlichen Praxis" in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen. Um sicher zu stellen, dass Schadstoffe nur in begrenzten Mengen in den Boden gelangen und die hygienischen Belange gewahrt werden, hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Gehalte an Schwermetallen, PCB, Dioxinen und Furanen in Kombination mit Ausbringungshöchstmengen für Klärschlämme festgeschrieben. Labore und Probenehmer, die diese Untersuchungen durchführen bzw. die Boden- und Klärschlammproben ziehen, müssen sich beim RP Kassel notifizieren (anerkennen) lassen und hierfür jährlich spezielle Qualitätsnachweise erbringen. Die in Hessen notifizierten Labore werden in einer Liste veröffentlicht.

Die Klärschlammverordnung fordert in § 7 Abs. 7, dass Betreiber, die ihre Klärschlämme landw. verwerten, ein Register unter anderem über die erzeugten Schlammmengen und deren Eigenschaften führen. Diese Angaben werden an die für den Vollzug der Klärschlammverordnung fachlich zuständige Behörde, in Hessen das Regierungspräsidium Kassel, weitergeleitet. Um ein möglichst umfassendes Bild über die Qualität aller hessischen Klärschlämme zu erhalten, fließen in die Statistik auch die Werte von den Klärwerken, die nicht landw. verwerten, mit ein. Hier werden die Daten ausgewertet und im Klärschlammbericht veröffentlicht. Bis zum 31. August des Folgejahres werden die Daten über das Hessische Ministerium für Umwelt, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz an das zuständige Bundesministerium weitergereicht. Von dort aus wird alle vier Jahre ein zusammenfassender Bericht für die Kommission der EU erstellt.

In Hessen werden jährlich ca. 11.500 Voranzeigen für die Aufbringung von Klärschlamm als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftliche eingereicht. Das umfangreiche Melde- und Kontrollverfahren wird auf Kreisebene über die Landwirtschaftsabteilungen durchgeführt und durch das RP Kassel hessenweit gesteuert und überwacht. Seit dem 01.04.2004 steht den "Landwirtschaftsbehörden der Landkreise" eine neue EDV-Klärschlammanwendung zur Verfügung. Mit dieser ist es möglich, per e-Mail die Voranzeigen, Vollzugs- und Stornierungsmeldungen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einzureichen. Die Einzelheiten dazu befinden sich in dem Dokument "E-mail Lieferscheinverfahren", das als Download bereit steht.

Neben dieser Übermittlungsform steht den Betreibern, die nur wenige Lieferscheine im Jahr vollziehen, das Erfassungsprogramm "KSWEB" zur Verfügung. Dort können alle erforderlichen Daten zur Voranzeige und Vollzugsmeldung selbst erfasst und an die zuständige Landwirtschaftsbehörde per e-Mail versendet werden. Nähere Hinweise zum Programm befinden sich direkt in der Anwendung "KSWEB". Neben diesen Neuerungen ist es auch weiterhin möglich, die Lieferscheine, Vollzugs- oder Stornierungsmeldungen in Papierform einzureichen. Hierfür werden nach der neuen Verwaltungskostenordnung mit Einführung der Eingabemaske im Internet pro Voranzeige 25 € an Gebühren fällig.

Unser Aufgabenbereich:

- Koordinierung, Kontrolle und Überwachung der landwirtschaftlichen
  Verwertung von Klärschlamm
- Klärschlammstatistik für Hessen
- Bestimmungsstelle für Labore und Probenehmer
- Vorbereitung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

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