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Abfall

Abfall auf einer Deponie

Das Abfallrecht ist ein fest etablierter Teilbereich des Umweltrechtes

Die Rechtsgrundlagen sind im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrW /AbfG) vom 27. September 1994 festgelegt. Mit diesem Regelwerk werden auch die einschlägigen Richtlinien der EU umgesetzt. Gemeinsam mit seinem untergesetzlichen Regelwerk und dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAKA) bildet es die Grundlage der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Hessen.
Wesentliche Zielsetzungen sind dabei die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der endlichen, natürlichen Ressourcen und die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der Abfallbeseitigung.

Die deutsche Abfallwirtschaft ruht auf drei wesentlichen Säulen:

  1. Vermeidung“:
    Produktion und Konsum sollen möglichst so gestaltet werden, dass Abfälle gar nicht erst entstehen.
  2. Verwertung“:
    Damit die in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe und nutzbare Energie der Wirtschaft erhalten bleiben, sind alle technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Verfahren des Recyclings und der Energienutzung einzuführen und zu nutzen.
  3. Beseitigung“:
    Damit jene Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können, nicht die Umwelt belasten, sind hohe technische und organisatorische Anforderungen an die Beseitigung dieser „Restabfälle“ zu stellen, damit sie dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft ausgeschlossen sind.

Abfallwirtschaftliche Vorschriften und die Umsetzung hoher Umweltstandards sind volkswirtschaftlich sehr bedeutsam. Auf der Grundlage der deutschen Abfallvorschriften wurden seit 1993 Investitionen in einer Größenordnung von 20 Milliarden Euro allein bei Vorbehandlungsanlagen getätigt. Insgesamt arbeiten in der BRD ca. 200.000 Menschen in der Abfallwirtschaft, die mit einem Umsatz von jährlich 50 Milliarden Euro zu Wertschöpfung beitragen. Dies zeigt die wirtschaftliche Bedeutung des Umweltschutzes an der Produktivität der BRD.

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