Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen
Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen ist das Beamtenversorgungsgesetz in der am 31.08.2006 gültigen Fassung.
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Versorgungsbezügen
Die Anspruchsvoraussetzungen sind in § 4 Beamtenversorgungsgesetz genannt:
Versorgungsbezüge werden nur gewährt, wenn der Beamte
eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet hat oder
infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.
Grundlagen für die Berechnung des Ruhegehalts
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage
der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
berechnet.
Weitere Informationen zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit finden Sie im Download unter Allgemeinen Information zur Berechnung des Ruhegehalts.