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Versorgungsbezüge

Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen

Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen ist das Beamtenversorgungsgesetz in der am 31.08.2006 gültigen Fassung.

Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Versorgungsbezügen

Die Anspruchsvoraussetzungen sind in § 4 Beamtenversorgungsgesetz genannt:

Versorgungsbezüge werden nur gewährt, wenn der Beamte

  1. eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet hat oder
  2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.

Grundlagen für die Berechnung des Ruhegehalts

Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage

  1. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
  2. der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

berechnet.

Weitere Informationen zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit finden Sie im Download unter „Allgemeinen Information zur Berechnung des Ruhegehalts“.

© 2010 Regierungspräsidium Kassel. Steinweg 6 . 34117 Kassel

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