Ziel des Gewässer- und Bodenschutzes ist es, die natürlichen Funktionen der oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern, des Grundwassers und des Bodens nachhaltig zu schützen oder wieder herzustellen.
Damit werden die Gewässer und der Boden als nutzbarer Lebensraum für Mensch, Tiere und Pflanzen gesichert.
Um dieses Ziel zu erreichen, wirken die Wasser- und Bodenschutzbehörden darauf hin, dass
die Gewässer nach Menge und Güte zum Wohl der Allgemeinheit bewirtschaftet werden und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen können
schädliche Abwassereinleitungen in Gewässer vermieden oder nach dem Stand der Technik minimiert werden
schädliche Veränderungen der Gewässer und des Bodens beseitigt und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz getroffen werden
Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten und technische Schutzeinrichtungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgebeugt, Wasser sparsam verwendet und die öffentliche Trinkwasserversorgung gesichert wird
ein ausreichender Hochwasserschutz durch das Feststellen von Überschwemmungsgebieten und durch Vorsorge- und Rückhaltemaßnahmen sichergestellt wird.
Der Gewässer- und Bodenschutz wird durch die oberen Wasserbehörden und die Bodenschutzbehörden bei den Regierungspräsidien sowie die unteren Wasserbehörden bei den Magistraten der kreisfreien Städte und den Kreisausschüssen der Landkreise vollzogen.