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Ordnungsrecht

Zwei Kunststoffmännchen mit einem Paragraphenzeichen

Ordnungsrecht und Ordnungsverwaltung in Hessen


Die Regierungspräsidien nehmen die Aufgaben der Fachaufsichtsbehörde über die Ordnungsbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern wahr.


Sie sind insbesondere zuständig für Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich
 
  • des Feiertagsrechtes,
  • des Freiheitsentziehungsgesetzes,
  • des Friedhofs- und Bestattungsrechtes,
  • des Nichtraucherschutzgesetzes, 
  • der Presseordnungswidrigkeiten,
  • des Sammlungsrechtes,
  • der Sperrzeitverordnung.

Darüber hinaus leistet das Regierungspräsidium Gießen als zentrale Anlaufstelle im Land Hessen internationale Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (Zustellung und Vollstreckung).

Foto: © Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO, www.pixelio.de

Ordnungsrecht

Dienst- und Fachaufsicht über die Ordnungsbehörden und Behörden der allgemeinen Verwaltung, soweit sie Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen

- Genehmigung von Gefahrenabwehrverordnungen
- Versammlungsrecht
- Melde-, Paß- und Personalausweiswesen
- Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen
- Feiertagsrecht
- Überwachung des Verkehrs durch Städte und Gemeinden
- Lärmbekämpfung

 

Ansprechtpartnerin:
Doris Ziegler
Kassel / Steinweg 6    Zimmer: 705
Tel.: 05 61/ 1 06-21 44    Fax: -16 61
E-Mail: doris.ziegler@rpks.hessen.de

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